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FAHRSCHULE ZÜRRER

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Letzter Update:

Feb. 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vertragspartner


Valentin Zürrer GmbH
Fahrschule Zürrer
Usterstrasse 25
8614 Bertschikon

 

Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener Prüfung. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises, bez. Praktikumsbewilligung zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

 

Datenschutz
Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Fahrschule Zürrer ist berechtigt Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.

 

Fahrzeuge
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

 

Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten und wird ohne Pause durchgeführt . Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.

 

Unterrichtstarif
Die Tarife werden immer im Internet veröffentlicht. Verbindlich vereinbart werden die Tarife im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung.

 

Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Lektionen, welche am Montag vereinbart sind müssen bis Freitagabend 19:00 abgesagt werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion mit CHF 60.- verrechnet. Ausnahme: Bei Krankheit und Unfall beträgt die Abmeldefrist unter Vorlage eines Arztzeugnisses 24 Stunden. Bei Todesfall von Eltern, Kindern, Geschwistern und Lebenspartner werden keine Ansprüche erhoben (Bestätigung ist vorzulegen und es gilt nur für die oben erwähnten Personen).

 

Verspätungen
Bei Verspätungen ist die Valentin Zürrer GmbH umgehend telefonisch zu benachrichtigen.  Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zulasten der/des Fahrschüler:in. Wurde die Valentin Zürrer GmbH über die Verspätung nicht informiert, ist sie nach einer Wartezeit von maximal 15 Minuten nicht weiter verpflichtet zu warten. In diesem Fall liegt es im Ermessen der Fahrschule Zürrer ob die reservierte Zeit verrechnet wird.

 

Ordnungsbussen

Unter Berücksichtigung des jeweilig aktuellen Ausbildungsstandes, gehen Ordnungsbussen, die eindeutig auf das verschulden der/des Fahrschüler:in zurückzuführen sind, vollumfänglich zu deren Lasten.

 

Onlineanmeldung
Wird ein Kurs oder ein Abo  Fahrstunde übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.  Richtigkeit der Angaben
Alle Angaben auf unserer Website wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren.
Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

 

Führerprüfung
Wer zur dritten Prüfung antreten muss, muss zwischen der zweiten negativen Prüfung und dem Vorgespräch min. 10 Lektionen beziehen und muss zwei Interne PP-Checks als positiv abschliessen. Erst danach können wir einen Termin für das Vorgespräch holen.

 

Benützung des Fahrschulfahrzeuges für die praktische Führerprüfung

Der/die Fahrschüler:in die bis zum Beginn der praktischen Führerprüfung alle besuchten Fahrstunden bezahlt haben, wird von der Valentin Zürrer GmbH das Fahrschulfahrzeug (Auto) für die Prüfungsfahrt kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Versicherung der Schüler Kategorie B
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts, sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Valentin Zürrer GmbH versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler einmalig CHF 100.-.

 

Einschränkung – Ausschluss der Gewährleistung
Die Versicherung gilt nur auf allen Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Zürrer dabei ist. Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:

 

# Fahren unter Alkohol
# Drogen
# Medikamentenmissbrauch
# Übermüdung

 

Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung behält sich die Valentin Zürrer GmbH das Recht vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Die reservierte Zeit wird vollumfänglich verrechnet.

 

Motorradkurse

Der Kurs respektive Fahrstunden werden auf öffentlichem Grund absolviert. Die Fahrschul- und Kursabsolventen sind für ihre Versicherung selber verantwortlich. Die Unterschrift auf der Ausbildungskarte gilt als Haftungsausschluss. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an die Fahrschule Zürrer/Valentin Zürrer GmbH gestellt werden. Die Kursabsolventen garantieren der Fahrschule Zürrer, dass ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorrädern entspricht. Die Fahrschule Zürrer übernimmt nur Schäden, die von Instruktoren verursacht werden. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt.  Ausgenommen bei Glatteis und Schnee.

 

Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen müssen vor Beginn beglichen werden. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen mit einem Ansatz von CHF 45.-/ Lektion in Rechnung gestellt.

 

Zahlungsverzug

Wird die Zahlungsfrist (30 Tage) nicht eingehalten, so wird ein Kontoauszug ausgestellt. Wird auf einen Kontoauszug nicht fristgerecht reagiert, wird eine Mahnung zugestellt werden und ohne Verzug die Betreibung eingeleitet. Es wird ein Verzugszins von 8% und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- werden zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet. Auf Wunsch kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beantragt werden, dies wird mit CHF 150.- in bar verrechnet.

 

Programm- und Preisänderungen

Programm- und/oder Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Valentin Zürrer GmbH ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Sitz der Valentin Zürrer GmbH im Kanton Zürich.

 

Einverständniserklärung

Mit seiner Unterschrift oder Anmeldung bestätigt der Fahrschüler, die Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und damit vollumfänglich einverstanden zu sein.

 

 

 

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